iGZ-DGB-Tarifvertrag
Tarifvertrag gibt der Zeitarbeitsbranche verlässliche und praxistaugliche Regelungen.
Im Sommer 2003 haben Vertreter der Zeitarbeiterbranche, unter anderem der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erstmals einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Branche ausgearbeitet. Mit diesem Vertragswerk wurden für die Angestellten in der Zeitarbeit solide Entgeltregelungen sowie soziale Aspekte vertraglich festgeschrieben. Gleichzeitig gibt der Zeitarbeitstarifvertrag der Wirtschaft wirtschaftlich vertretbare und ordnungspolitisch verlässliche Planungssicherheit.
Informationen über den neuen, seit 1. Juli 2010 gültigen Tarifvertrag zwischen iGZ und DGB sowie die Entgeltgruppen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

